Enthält u.a.: - Grundsteuerpflicht des Gemeindehauses (altes Schulhaus) - Kirchengebäudeinstandhaltung (u.a. Heizung, Uhr) - Pfarrstellenbeitrag - Kirchliche Umlage/Ortskirchensteuer - Rückzuweisung der nach ursprünglicher Vermögensausscheidung an die bürgerliche Gemeinde gekommene Ansbach'sche Stiftung an die Kirchenpflege - Wiedereinführung von Stolgebühren zugunsten der Kirchenpflege |