Die Aufblähung des öffentlichen Haushaltes durch die paritätische bzw. alternierende Besetzung sowie die Vorrangstellung der Nobilitierten und Graduierten durch den Interpositionsrezess 1668 leitete einen weiteren Verfassungskonflikt ein. 1677/78 standen sich jedoch nicht Katholiken und Protestanten gegenüber, sondern Bürger beider Konfessionen und städtische Obrigkeit. Die Bürgerschaft beklagte sich über die Misswirtschaft der Spitalpfleger und die ungerechte Besteuerung, denn das Vermögen der Vermögen der patrizischen, nobilitierten und graduierten Innere Räten war von der Besteuerung ausgenommen. Zudem war die Stadt durch Truppeneinquartierungen stark belastet. 1677 wurde schließlich die Steuergerechtigkeit gefordert. Der Rat stimmte einer Reduzierung der Besoldungen und Abschaffung der "spitälischen Schickungen" (Naturalleistungen des Spitals an die Regimentspersonen und höheren Beamten). Die Bürgerschaft war damit jedoch noch nicht zufrieden. Sie forderte auch den Zugang zu höheren Ämtern. Der Rat beschwerte sich zwischenzeitlich beim Kaiser, der die kreisausschreibenden Fürsten zur Bildung einer Kommission beauftrage. Die Kommission lehnte die Abschaffung oder Aufhebung der öffentlichen Dienste und Ämter ab, stimmte der Beschneidung der Amts- und Dienstgelder sowie der Abschaffung der spitälischen Schickungen zu. Zu einer konkreten Entscheidung über den Zugang der Gemeinde zu höheren Ämtern kam es 1678 nicht, was im Verlauf der kommenden Zeit zu weiteren Konflikten führte. Bei der Besteuerung sollte eine "durchgehende Gleichheit" beachtet werden. Alle Bestimmungen wurden in einem Subdelegationsrezess vom 9./19. September 1678 festgehalten. Die Akte ist teilweise so stark beschädigt, dass eine Benutzung nicht möglich ist. Die Schriftstücke haben zum größten Teil kein Datum und wurden deshalb in der Ordnung belassen, wie sie vorgefunden wurden.
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