Die Amnestie bezieht sich auf die Amnestie, die Ferdinand II. 1635 im "Prager Friede" erlassen hatte (unter Ausschluss der gegen ihn Krieg führenden Reichsstände, z.B. Hessen-Kassel, Kursachsen und Württemberg). 1640, nachdem wieder ein Reichstag einberufen worden war, lehnten nur die Kurpfalz, Hessen-Kassel und Braunschweig-Lüneburg es ab, sich seinen Beschlüssen zu unterwerfen (vgl. Volker Press: Kriege und Krisen. Deutschland 1600-1715. München 1991, S. 237).
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