1966 |
Besteuerung kirchlichen Immobilien, insbesondere des Franziskanerinnenkonvents |
1734 |
Enthält: Korrespondenz mit den Reichsstädten Augsburg und Memmingen betr. deren Besteuerung kirchlichen Besitzes |
4 Schr. (7 Bl.) |
188 |
Der Konvent versuchte seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sich zu vergrößern. 1697 wurde der Grundstein zu einem Neubau des Klosters gelegt. Obwohl den Klosterfrauen 1649 nur die Pivatandacht in der Klause erlaubt war, strebten sie nun den Schritt in die Gemeinde an. Der ev. Rat erhob sofort Klage gegen die drohende öffentliche Religionsausübung. Zudem fürchtete er als weltliche Mitobrigkeit Steuerverluste, denn die Franziskanerinnen weigerten sich, Kapitalien und Immobilien des Klosters zu versteuern. Erst 1739 kam ein Vergleich zustande.
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F 8 (Evangelisches Dekanatamt Biberach), Nr. 1966 |