Enthält: - Bürgermeister und Rat bestätigen dem Arcoschen Regiment, dass man sich in Zahlungssachen an die Generalität halte, 1. Mai - Wahl von sechs kath. "directores" (Wahlmänner) durch eine namentliche Stimmabgabe, 5. Juli - Bitte der gesamten Bürgerschaft, dass das Stadtregiment paritätisch besetzt werde, 26. Aug. (2 Ex.); unterschrieben haben eine Auswahl ev. und kath. Bürger - "Ungefahrlicher Fürschlag, wie das Regiment und die freye Wahl zu Biberach anzustellen [...]", o.D. [1636] - "zweytes Mittel, wie das Regiment der frey[en] Reichs Statt Biberach anderwerts zubestellen und dardurch die bisher verspührte ohngleichheit versehnlich aufzuheben [...]", o.D. [1636] - Verzeichnis der kath. Patrizier und Bürger (47 Männer), o.D. [1636] - Konzept einer Protestation der ev. Rats- und Gerichtsmitglieder sowie der ev. Bürgerschaft, dass man die Katholiken gar nicht am Regiment beteiligen müsse, aber die Wahlordnung Karls V., den Passauer Vertrag (Augsburger Religionsfrieden) sowie die Parität beachte, August - Consilium (der ev. Räte und Richter?), dass man sich an das Ferdinandeische Dekret und den Aldringer Akkord halten werde; man wolle gütliche Beilegung und Parität im Stadtregiment schaffen, o.D. [1636] - Erklärung der ev. und kath. Religionsverwandten, dass sie sich mit der erreichten Interimsbesetzung des Regiments keinesfalls abgefunden hätten, sondern sich ihre Rechte weiterhin vorbehalten würden, 15. Sept. (2 Ex.) - Gerichtsschreiber Zoller schreibt, dass die Erklärung der Bürger betr. Regimentsbesetzung "contra mentem" ausgelegt wurde, September - Erklärung der ev. Rats- und Gerichtsangehörigen betr. Regimentsbesetzung, 17. Nov. (5 Ex.) - die kath. Patrizier und Bürger protestieren gegen die Wahlordnung, 21. Nov. |