Enthält u.a.: - Konzeptionelle und bauliche Veränderungen - Belegung des Heimes durch den Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern - psychologische Betreuung - Anerkennung des Hauses nach § 72 Bundessozialhilfegesetz - Einrichtung betreuter Außenwohngruppen - Protokolle von Dienstbesprechungen und Klausuren - Arbeitsfürsorge und Arbeitstraining für Mädchen |