Darin 4 Urkundenabschriften: 1. Schiedsurteil im Weidgangs-Streit zwischen Schopfloch, Donnstetten und Gutenberg. 1478 Freitag nach St. Lukas Tag (7 Seiten Text überliefert, Schluss fehlt. Die Urkunde nennt verschiedene württembergische Amtsvögte und Ritter als Richter, Anwälte und Zusätze für Gutenberg als Ort Graf Ulrichs V. von Württemberg und für Donnstetten als Ort Graf Eberhards des Älteren von Württemberg) 2. Schiedsurteil des Ritters Albrecht von Rechberg von Hohenrechberg und des Heinrich von Werdnaw im Viehtrieb-Streit zwischen dem Haushofmeister Dietrich Späth als Inhaber von Neidlingen und den armen Leuten von Schopfloch und Krebsstein. 1482 Dienstag nach Mariä Himmelfahrt (im Text mit "1582" angegeben! - Wohl falsch übersetzt aus der lateinischen Datierung) 3. Vertrag zwischen Schopfloch und den Hofmaiern zu Krebsstein über Weiderecht und über Feldanbau auf der Schmihin. 1559 Samstag nach Pfingsten. 4. Weidgangs-Vertrag zwischen den Gemeinden Schopfloch und Gutenberg. 1668 Mai 22 |