Enthält u.a.: - Verpflichtung und Einsegnung - Verwendung als Religionslehrerin oder Pfarrgehilfin im Bezirk oder von Bewerberinnen aus dem Bezirk - Schaffung einer Stelle für eine Theologin in zur Leitung des Frauenwerks Reutlingen, 1936 - Ordnung der Feier der Einführung einer Pfarrvikarin |