Enthält v.a.: - Per Ratsdekret wird bestimmt, dass der Hebdomadarius ("Wochner") auch die Leichenpredigten halten soll, 1672 (1); unter den vier Predigern wurde wöchentlich eine Art Bereitschaftsdienst für die kirchlichen Handlungen Taufe und Beerdigung eingeteilt, da Taufe und Beerdigung in der Regel sofort vollzogen wurden; in diesem Ratsdekret wurde nun festgelegt, dass - wurde ein anderer Prediger für die Leichenpredigt gewünscht - dem Hebdomadarius ein Teil der Gebühr zugestanden werden musste - Ratsdekret zur Vertretung der Prediger im Krankheitsfall, 1676 (2) - Ratsdekret zur Wiedereinführung der Kinderlehre bzw. Katechismusunterricht, 1695 (3) - Anweisung des Bürgermeisters Daniel Hiller an die Prediger, scharfe Angriffe gegen die Katholiken in ihren Predigten zu unterlassen; mit Antwort der Prediger, dass man wisse, "daß man ob pacem civilem conservanda sich hüsigen Orths in Predigten der Anzüglichkeiten gegen die Röm. Cathol. enthalten solle [...]"; daran habe man sich gehalten und Kontroverspredigten nur auf ausdrückliche Veranlassung und mit Vorwissen des Bürgermeisters gehalten, 1709 (4) - die vier Prediger einigen sich über das Abhalten der Leichenpredigten dahingehend, dass diese grundsätzlich dem Hebdomadarius zu überlassen sind; eine Ausnahme wird im Falle des Todes eines Bürgermeisters, Geistlichen, Stadtammanns und Geheimen Rates und "respective dero Frauen und erwachsenen Kinder", in diesem Fall soll der Wunsch des Verstorbenen bzw. seiner Angehörigen den Prediger betr. respektiert werden, 1711 (5) - "Project der vorhabenden Catechisation", 1711 (8) - Einschließung der schwangeren Kaiserin in das Kirchengebet, 1716 und 1718 (12-14)
- Per Ratsdekret werden die Eltern und Schulkinder angehalten, den Gottesdienst fleißig zu besuchen; die Geistlichen werden angehalten, den zu langsamen Kirchengesang zu beschleunigen, 1736 (15) - Per Ratsdekret werden die Geistlichen angehalten, die Leichenpredigten zu kürzen, 1739 (18) - Per Ratsdekret werden die Geistlichen angehalten, die Gemeinde von der Kanzel vor dem Abfall von der ev. Religion zu warnen, 1743 (23) |