Enthält: - Witwe des im Krieg gefallenen Landesjugendpfarrers Betty Kern erhält Witwenrente - Schutz der Jugend vor dem Besuch ungeeigneter Filme - Kostenbeteiligung des Oberkirchenrats an Landesjugendtagen - Abkommen zwischen dem Oberkirchenrat und dem evangelischen Verband für die weibliche Jugend über die Weiterführung der Arbeit des evangelischen Mädchenwerks - Ordnung der evangelischen Jugendarbeit in Württemberg - Erwin Haisch wird Jugendsachbearbeiter der Außenstelle Tübingen - Besetzung der Jugendwartstellen Heidenheim, Künzelsau und Blaubeuren - Anstellung eines nebenamtlichen Jugendmusikwarts für das Stuttgarter evangelische Jugendwerk - Neuordnung der Arbeit der Bibelkreise - Anstellung Dr. Alfred Zechnall im Landesjugendpfarramt zum 1. Juli 1945 - Entwurf eines Stoffverteilungsplanes für die Oberschule im Fach Religion, Januar 1946 - Beschwerde über einen ehemaligen SS-Offizier, der seit 1945 angeblich als Jugendwart arbeitet - Vorschlag der amerikanischen Militärregierung zur Schaffung eines Jugendkomitees in jeder Stadt zur Hilfe, Demokratisierung und Charakterbildung der Jugend - Hilfsangebot der "Jungen Kirche" aus der Schweiz zum Aufbau der evangelischen Jugendarbeit in Deutschland, September 1945 - Nutzung des Gebäudes Danneckerstr. 36, Stuttgart, durch die Ludwig-Hofacker-Gemeinde und das Jungmännerwerk (beide Institutionen verloren ihre Häuser im Zweiten Weltkrieg) - Einspruch gegen Abendmahlsfeiern in Schwaikheim und Stetten durch die Hitlerjugend, April 1945 - Umzug des Landesjugendpfarramts nach Korntal
Darin: - Amtsblatt der evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 12. Dezember 1946 zur Neuordnung der evangelischen Jugendarbeit |