Der Bestand befindet sich auf dem Pfarramt Magstadt.
Die Datenbank ist eine Retrokonversion des Archivinventars von 1972
===== Vorwort des Archivinventars 1972 =====
Das Archiv des Ev. Pfarramts Magstadt wurde in der Zeit von September l971 bis Januar 1972 von Kreisarchivar und Archivpfleger Dr. Fritz Heimberger eingerichtet, geordnet und verzeichnet. Es umfasst die Bestände des zum Dekanat Böblingen gehörigen ev. Pfarramts Magstadt, nämlich Pergamenturkunden aus dem 15. und 16. Jahrhundert, Bände bis zur Gegenwart, Akten bis 1966 und Rechnungen bis 1958. Trotz des ungewöhnlich reichen und vielhaltigen Bestands sind die einzelnen Reihen und Abteilungen nicht gleichmäßig erhalten. Während es z.B. einzelne Pergamenturkunden aus dem 15. Jahrhundert gibt, beginnen die Kirchenbücher, wohl im Zusammenhang mit den Ereignissen des 30jährigen Krieges, erst 1640. Auch später gingen bei kriegerischen Verwicklungen noch einzelne Archivalien verloren. So musste das Kommunikantenregister laut Eintrag in Nr. 61,1 im Jahr 1695 wieder neu angefangen werden "weylen voriges (Register) in Anno 1693 bey frantze(s)ischem Einfall auch ist zerrißen worden." Es fehlt dieses erste Register daher ebenso wie der erste Band des Kirchenkonventsprotokolls, der, wie uns Nr. 64,1 berichtet, 1693 bei dem gleichen Franzoseneinfall von einem Magstadter Bürger, dessen Namen im Protokoll stand, aus Privatrache entwendet und vernichtet wurde. Sehr positiv hat sich die schon im 19. Jahrhundert erfolgte Einrichtung einer Registraturordnung (Registraturplan) ausgewirkt. Der erhaltene Bestand an Akten lässt sich daher, schon dem Umfang nach, mit dem manches kleineren Dekanatsarchivs vergleichen, ja übertrifft ihn. Die Einteilung des eben erwähnten Registraturplans aus dem 19. Jahrhundert wird im Interesse der archivwissenschaftlichen Forschung im Anhang gegeben. Die Bände wurden nach den Richtlinien vom 2. Nov. 1960, die Akten nach den beiden vorhandenen Registraturplänen, die Urkunden und Rechnungen nach der Provenienz gegliedert. Die Kassation erfolgte anhand der Bestimmungen des Erlasses des Oberfkirchenrats vom 9. Sept. 1959 bzw. nach den bereits erwähnten Richtlinien vom 2. Nov. 1960.
Dr. Fritz Heimberger Kreisarchivar und Archivpfleger der ev. Dekanate Böblingen und Herrenberg |