Der Bestand befindet sich auf dem Pfarramt Dußlingen.
Am 27.6.2023 wurde das Pfarrarchiv Dußlingen erstmals geordnet:
========== I. Archivierung ==========
1. Die historische Bibliothek mit Druckwerken, die vor 1800 erschienen sind und daher dauerhaft aufbewahrt werden müssen, wurde eingerichtet.
2. Von den Rechnungsunterlagen bis ca. 1980 wurde das nicht-archivwürdige Schriftgut ausgesondert. Archiviert wurden in chronologischer Abfolge die Haupt- und Sachbücher der Kirchenpflege, Sonderrechnungen (Bausachen), Kirchensteuerlisten aus dem Zweiten Weltkrieg; außerdem Verzeichnisse der Stiftungen und Personalunterlagen. Gehaltsabrechnungen von ausgeschiedenen Mitarbeitern werden bis 2030 aufbewahrt. Die Archivierung erfolgt in chronologischer Abfolge.
3. Aus der Aktenüberlieferung von ca. 1900 bis 1980 wurden Duplikate und allgemeine Rundschreiben ausgesondert. Die Archivierung erfolgte nach dem Registraturplan für Pfarrämter von 1901-1966 (Sachaktenplan). Jüngere Überlieferung nach 1966 wurde nach inhaltlichen Kriterien an die ältere Überlieferung mit dem entsprechenden Registraturzeichen angeschlossen. 4. Außerdem wurden Amtskalender aus der Zeit des Nationalsozialismus und Christenlehrverzeichnisse in die Aktenüberlieferung integriert.
========== II. Aufbewahrung ==========
1. Die Kirchenbücher befinden sich im feuersicheren Schrank im Pfarrbüro. Im feuersicheren Schrank befinden sich auch die historischen Amtsbücher (Kirchengemeinderatsprotokolle, Kirchenkonventsprotokolle, Reskriptenbücher u.a.).
2. Im Metallschrank im Flur des Pfarramts werden aufbewahrt: - Oberstes Regal: historische Bibliothek - Zweites Regal: Aktenüberlieferung vor 1900 - Drittes Regal und Schrankboden: Aktenüberlieferung ca. 1902-1980 Außerdem befinden sich im Metallschrank die Verkündbücher, Abkündigungen und Liederhefte der Gottesdienste
3. Die historischen Rechnungsunterlagen werden in der Kirchenpflege aufbewahrt.
========== III. Benutzung ==========
Die Kirchenbücher vor 1876 sind im Kirchenbuchportal www.archion.de eingestellt. Für die Kirchenbücher seit 1876 regelt die Benutzung die jeweils aktuelle Fassung der Kirchenregisterordnung. Sie sind keine genealogische Quelle.
Das Pfarrarchiv darf eine jede und ein jeder benutzen, sofern sie/er ein berechtigtes Interesse (z.B. Heimatforschung) nachweisen kann und einen schriftlichen Antrag zur Archivbenutzung stellt. Es müssen aber die Datenschutzrichtlinien beachtet werden. Daher sind vor der Vorlage zur Einsichtnahme jeglicher Archivalien des Pfarrarchivs Dußlingen die Unterlagen dahingehend zu überprüfen, ob darin schutzwürdige Informationen (z.B. Personenstandsdaten) enthalten sind und daher Sperrfristen beachtet werden müssen. Zur Prüfung kann auch das Landeskirchliche Archiv eingeschaltet werden.
Bertram Fink |